Sie sehen Ihren beruflichen Weg im sozialen Bereich?
Sie haben noch keinen Ersten Schulabschluss und sind noch berufsschulpflichtig?
Sie möchten mit einem verbesserten Schulabschluss Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen?
Eingangsvoraussetzungen
Wenn Sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und noch berufsschulpflichtig sind sowie im Laufe des neuen Schuljahres 18 Jahre alt werden, ist die Ausbildungsvorbereitung im sozialen Bereich der richtige Weg für Sie.
Perspektiven
Sie erhalten Grundlagen in den Bereichen Sozial- und Gesundheitswesen. Ggf. können Sie den Ersten Schulabschluss (HS9) erwerben.
Mit dem erfolgreichen Abschluss bieten sich neue interessante schulische oder auch berufliche Möglichkeiten: Sie können sich vielleicht sogar schon nach einem Jahr um einen Ausbildungsplatz bewerben. Ihnen steht aber auch ein weiterer schulischer Weg mit höheren Abschlüssen offen.
Die Ausbildung beinhaltet Praktika im sozialen oder pflegerischen Bereich.
Ihr Ziel ist es, sich intensiv auf einen Beruf im sozialen Bereich vorzubereiten?
Eingangsvoraussetzung
Sie haben bereits den Hauptschulabschluss und möchten mit einem verbesserten Schulabschluss Ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt erhöhen?
Ausbildungsverlauf
In einem einjährigen Bildungsgang erwerben Sie qualifizierte Grundlagen als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger. Die Ausbildung beinhaltet mehrwöchige Praktika, z. B. in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Der Unterricht findet nach Vorgabe der Schule an den Standorten Gärtnerstraße oder Blücherstraße statt.
Unterrichtsfächer sind Fächer des Berufsfelds Gesundheit sowie Mathematik, Englisch, Deutsch, Wirtschafts- und Betriebslehre, Religionslehre, Sport und Politik/Gesellschaftslehre.
Abschluss und Qualifikation
Sie können den Erweiterten Ersten Schulabschluss (HS 10) oder sogar die Fachoberschulreife mit Qualifikation erwerben:
1. Sie haben den Ersten Schulabsschluss (HS 9)?
Dann besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres den Erweiterten Ersten Schulabschluss (HS 10) zu erhalten.
2. Sie haben bereits den Erweiterten Ersten Schulabschluss (HS 10) ?
Dann können Sie innerhalb eines Jahres den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) ggf. mit Qualifikation erreichen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss ergeben sich neue interessante schulische oder auch berufliche Perspektiven: Sie können sich zu Beispiel um einen Ausbildungsplatz in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus bewerben. Ihnen steht aber auch ein weiterer schulischer Weg offen. Zum Beispiel können Sie mit dem Mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Jahren die Fachhochschulreife erwerben.
Ihr Berufsziel liegt im sozialen Bereich, speziell in der Arbeit mit Kindern? Sie möchten die Fachoberschulreife erwerben?
Eingangsvoraussetzung
Wenn Sie den Ersten Schulabschluss (HS 9) oder Erweiterten Ersten Schulabschluss (HS 10) besitzen, können Sie die zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege besuchen.
Zeitlicher Rahmen
Der Unterricht findet an fünf Wochentagen (vollzeitschulisch) statt. Im Verlauf der zweijährigen Ausbildung sind verschiedene Praktika in sozialpädagogischen Einrichtungen von insgesamt 16 Wochen zu absolvieren. In dieser Zeit wird der Unterricht durch den praxisbezogenen Einsatz ersetzt.
Ausbildungsverlauf
In der zweijährigen Berufsfachschule für staatl. gepr. Kinderpfleger*innen sammeln Sie Grunderfahrungen in unterschiedlichen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern.
Unterrichtsfächer sind: Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch, Deutsch/ Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre.
Abschluss und Qualifikationen
Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule erwerben Sie den Erweiterten Ersten Schulabschluss (HS 10), möglicherweise den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder sogar die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Die erfolgreich abgelegte Berufsabschlussprüfung führt zur Anerkennung als staatlich geprüfte Kinderpfleger/-in.
Dieser Abschluss ermöglicht Ihnen z.B.
Praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpfleger/-in (PIA)
Eine erfolgreiche Anmeldung bei schulbewerbung.de zur Praxisintegrierten Ausbildung zur Kinderpfleger/-in (PIA) kann erst erfolgen, wenn Sie einen ausgefüllten Arbeitsvertrag eines Praktikumsgebers/Trägers besitzen. Folgende Praktikumsgeber/Träger kooperieren mit uns:
1) Stadt Essen
2) ev. Kirchenkreis Essen
3) Kitarino Service GmbH
4) Kita Zweckverband Essen
Die praxisintegrierte Ausbildung ist bei uns mit steigenden Praxiszeiten organisiert. Die Unterstufen gehen an zwei Tagen in die Praxis und an drei Tagen in die Schule. Die Oberstufen gehen an drei Tagen in die Praxis und an zwei Tagen in die Schule. Weitere Modalitäten können in unserer Anmeldeberatung geklärt werden.
Sie sehen Ihren beruflichen Weg im sozialen bzw. gesundheitlichen Bereich?
Sie möchten schon während der Schulzeit intensive Erfahrungen in der Berufspraxis machen?
Sie möchten die Fachhochschulreife erwerben?
Eingangsvoraussetzung
Wenn Sie den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) besitzen und Freude daran haben, im ersten Jahr dieses Bildungsgangs an drei Tagen pro Woche ein Praktikum in einer Einrichtung mit sozialem oder gesundheitsbezogenem Profil zu absolvieren, ist die Fachoberschule für Gesundheit und Soziales der richtige Weg für Sie.
Dauer
Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre (Klasse 11 und 12).
Für Berufsabsolventinnen und Berufsabsolventen mit mindestens zweijähriger einschlägiger Ausbildung oder vierjähriger entsprechender beruflicher Tätigkeit (auch Elternzeit) verkürzt sich die Ausbildungsdauer auf ein Jahr (Klasse 12).
Aufbau des Bildungsgangs
In der Klasse 11 ist an zwei Wochentagen Unterricht mit insgesamt 12 Wochenstunden in der Schule vorgesehen. An drei Tagen pro Woche findet das schulisch begleitete Praktikum in den Einrichtungen statt.
Der Unterricht in Klasse 12 findet vollzeitschulisch mit 32 Wochenstunden statt. Der Abschluss der Fachoberschule erfolgt mit der Fachhochschulreifeprüfung.
Abschluss und Qualifikation
In diesem Bildungsgang können Sie während des 12-monatigen Praktikums in Einrichtungen mit sozialem oder gesundheitsbezogenem Profil (Kindertagesstätten, Altenpflegeheime, Krankenhäuser, Jugendheime, Behinderteneinrichtungen) berufsbezogene, praxisorientierte Kenntnisse erwerben und nach der 12. Klasse abschließend die Fachhochschulreife erlangen. Sie erhalten eine sozialpädagogische und gesundheitswissenschaftlich orientierte Grundbildung, die sowohl auf ein Studium als auch auf vielfältige Berufe dieses Berufsfelds vorbereitet.
Sie sehen Ihre berufliche Zukunft in einem universitären Studium oder in einer sozial-pädagogischen bzw. sozialpflegerischen Tätigkeit?
Schwerpunkt Erziehungswissenschaften (D16)
Eingangsvoraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erreicht haben, können u. U. in die Jahrgangsstufe 11 bzw.12 aufgenommen werden.
Dauer
Der Bildungsgang führt innerhalb von drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
Aufbau des Bildungsgangs
Der Unterricht im Beruflichen Gymnasium ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Ein Leistungskurs ist das Fach Erziehungswissenschaften. Als weiterer Leistungskurs wird Deutsch oder Biologie gewählt.
Ein Praktikum ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung.
Der Besuch dieses Bildungsgangs wird ggf. durch Schüler-BAföG gefördert.
Abschluss und Qualifikation
Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Das Abitur berechtigt uneingeschränkt zum Studium aller Fächer an Universitäten, Technischen Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, an Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen.
Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.
Sie sehen Ihre berufliche Zukunft im sozialpädagogischen Feld?
Eingangsvorraussetzung
* Hinweis zum 6-wöchigen Praktikum (240h): Tätigkeiten z.B. als Integrationshelfer*in oder Schulbegleiter*in können nicht anerkannt werden.
Dann stehen Ihnen die Türen zum Besuch der Fachschule offen!
Dauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie besuchen die vollzeitschulische Unter- und Oberstufe und absolvieren im dritten Ausbildungsjahr ein Berufspraktikum.
Aufbau des Bildungsganges
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in ist eine generalistische Ausbildung, die Sie auf alle möglichen Arbeitsfelder (z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Offener Ganztag, Heim) einer/s Erzieherin/Erziehers vorbereitet. In jedem Schuljahr liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf unterschiedlichen Zielgruppen, so dass alle Arbeitsfelder im Laufe der Ausbildung beleuchtet werden.
Unterrichtsfächer
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Das Studium an der Fachschule ist lernfeldorientiert und praxisbezogen. Praktische Erfahrungen können Sie in vier Praxisblöcken von insgesamt 16 Wochen sammeln (der Nachweis einer Masernschutzimpfung ist für die Ableistung des Praktikums zwingend erforderlich).
Das anschließende einjährige Berufspraktikum wird schulisch begleitet und kann in allen sozialpädagogischen Berufsfeldern absolviert werden.
Abschluss und Qualifikation
Mit dem erfolgreichen Abschluss bieten sich interessante berufliche Perspektiven: Als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in können Sie als pädagogische Fachkraft in Tageseinrichtungen für Kinder, im offenen Ganztag, in der Kinder- und Jugendarbeit, in der ambulanten und stationären Jugendhilfe, in der Jugendsozialarbeit, Jugendkulturarbeit und Freizeitpädagogik tätig werden.
Sie sehen Ihre berufliche Zukunft im sozialpädagogischen Feld?
Eingangsvoraussetzung
* Hinweis zum 6-wöchigen Praktikum (240h): Tätigkeiten z.B. als Integrationshelfer*in oder Schulbegleiter*in können nicht anerkannt werden.
Dann stehen Ihnen die Türe für eine praxisintegrierte Ausbildung als Erzieher*in offen!
Dauer und Verlauf
Der Bildungsgang dauert insgesamt 3 Jahre.
1. bis 3. Halbjahr: 3 Tage Schule + 2 Tage Praxis
4. bis 6. Halbjahr: 2 Tage Schule + 3 Tage Praxis
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres nehmen Sie am Fachschulexamen teil (Abschluss theoretischer Teil) und absolvieren ein Kolloquium als Abschluss des fachpraktischen Teils Ihrer Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss beider Teile sind Sie staatlich anerkannte/r Erzieher/-in.
Aufbau des Bildungsganges
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in ist eine generalistische Ausbildung. Nach der Ausbildung können Sie in Tageseinrichtungen für Kinder, im Offenen Ganztag, im Heim oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit tätig werden. In jedem Schuljahr liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf unterschiedlichen Zielgruppen, so dass alle Arbeitsfelder im Laufe der Ausbildung beleuchtet werden.
Sie absolvieren Ihr Praktikum 3 Jahre in einer Praxisstelle. In der Mittelstufe absolvieren Sie ein 6-wöchiges Praktikum in einem anderen Arbeitsfeld.
Unterrichtsfächer
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Fachschule und Praxis
Kooperationspartner
Abschluss und Qualifikation
Mit dem erfolgreichen Abschluss bieten sich interessante berufliche Perspektiven: Als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in können Sie als pädagogische Fachkraft in Tageseinrichtungen für Kinder, im offenen Ganztag, in der Kinder- und Jugendarbeit, in der ambulanten und stationären Jugendhilfe, in der Jugendsozialarbeit, Jugendkulturarbeit und Freizeitpädagogik tätig werden.
Bewerbung und Anmeldung
Bewerberinnen und Bewerber für die praxisintegrierte Erzieher/innenausbildung für das Schuljahr 2023/24 können sich ab sofort folgendermaßen bewerben:
Schritt 1:
Melden Sie sich bei Schüler-Online an. Eine Anleitung zur Anmeldung bei Schüler-Online finden Sie hier. Für die PIA melden Sie sich unter „Fachschule“ an (NICHT unter dem BK im Bildungspark). Dann können Sie sich registrieren.
Schritt 2:
Kommen Sie bitte mittwochs von 14 – 15 Uhr zu einem Beratungsgespräch ins Berufskolleg im Bildungspark in die Aula. Bringen Sie dazu Ihre vollständigen (!) Bewerbungsunterlagen und die ausgefüllte Ausbildungsabsichtserklärung (AAE) Ihres Praktikumsgebers/Trägers mit. Die Datei finden Sie hier. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur AAEs der oben genannten Kooperationspartner akzeptiert werden können.
Schritt 3:
Die Bescheinigung der Eingangsvoraussetzungen erfolgt bei Ihrem Beratungstermin. Praktisch für Sie: Die vollständigen (!) Bewerbungsunterlagen können Sie bereits beim Beratungstermin oder im Sekretariat abgeben. Unvollständige Unterlagen können leider nicht angenommen werden.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Einen Vergleich zwischen der vollzeitschulischen und der praxisintegrierten-Ausbildung (PIA) finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Sie!